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BSG, 20.08.2015 - B 8 SO 48/15 B |
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Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kostenübernahme für eine heilpädagogische Reittherapie; Grundsatzrüge; Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und des Schrifttums; Anforderungen an die Darlegungspflicht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kostenübernahme für eine heilpädagogische Reittherapie; Grundsatzrüge; Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und des Schrifttums; Anforderungen an die Darlegungspflicht
- rechtsportal.de
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
Kostenübernahme für eine heilpädagogische Reittherapie - rechtsportal.de
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
Kostenübernahme für eine heilpädagogische Reittherapie - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- SG Trier - S 3 SO 1/13
- LSG Rheinland-Pfalz, 02.04.2015 - L 5 SO 169/14
- BSG, 20.08.2015 - B 8 SO 48/15 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75
Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast - …
Auszug aus BSG, 20.08.2015 - B 8 SO 48/15 B
Der Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung - ggf sogar des Schrifttums - angeben, welche Rechtsfrage sich stellt, dass diese noch nicht geklärt ist, weshalb eine Klärung dieser Rechtsfrage aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten lässt (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59 und 65).